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   BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21   

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https://dejure.org/2022,5664
BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21 (https://dejure.org/2022,5664)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2022 - 4 StR 485/21 (https://dejure.org/2022,5664)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2022 - 4 StR 485/21 (https://dejure.org/2022,5664)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 EMRK
    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationsentscheidung)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Kompensationsentscheidung wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.e. Verurteilung wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Notwendigkeit einer Kompensationsentscheidung wegen einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung i.R.e. Verurteilung wegen der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsfolgen: Keine Kompensation im zweiten Rechtsgang

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    b) Auch die Hilfserwägung der Strafkammer, für eine weitere Kompensationsentscheidung habe auch deswegen keine Veranlassung bestanden, weil das Verfahren seit dem Urteil im ersten Rechtsgang "in einer der Komplexität des Verfahrens angemessenen Weise gefördert" worden sei, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 Rn. 21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 27.08.2009 - 3 StR 250/09

    Teilrechtskraft; Reichweite der Urteilsaufhebung im Strafausspruch;

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    a) Die Kammer hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass die Entscheidung des Landgerichts in dem Urteil vom 30. Juni 2017, wonach sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten, von dem Senat im Beschluss vom 8. November 2018 nicht aufgehoben wurde und daher in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 StR 41/21 Rn. 1; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, NJW 2009, 3734).
  • BGH, 09.08.2016 - 1 StR 121/16

    Begründung der Kriminalstrafe (Vergeltungsgedanke: Bedeutung für die

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    Soweit sie daraus den Schluss gezogen hat, dass deshalb für eine weitere Kompensationsentscheidung kein Raum mehr gewesen sei, übersieht sie jedoch, dass die rechtskräftige Kompensationsentscheidung ausschließlich den Zeitraum bis zum Erlass des Urteils im ersten Rechtsgang betraf (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 2016 - 1 StR 121/16 Rn. 28).
  • BGH, 08.11.2018 - 4 StR 61/18

    Misshandlung von Schutzbefohlenen (Verbrechenstatbestand: erhebliche

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    Mit Beschluss vom 8. November 2018 - 4 StR 61/18 - hob der Senat das Urteil auf die Revision der Angeklagten mit den zugehörigen Feststellungen auf, soweit die Angeklagte in zwei Fällen (Fälle II. I. und II. II. a.) wegen (schwerer) Misshandlung von Schutzbefohlenen, in einem Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, verurteilt worden war, sowie im Strafausspruch in dem Fall II. II. b. (Betrug) und im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    b) Auch die Hilfserwägung der Strafkammer, für eine weitere Kompensationsentscheidung habe auch deswegen keine Veranlassung bestanden, weil das Verfahren seit dem Urteil im ersten Rechtsgang "in einer der Komplexität des Verfahrens angemessenen Weise gefördert" worden sei, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 Rn. 21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 30/21

    Fakultative Strafrahmenverschiebung infolge verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    b) Auch die Hilfserwägung der Strafkammer, für eine weitere Kompensationsentscheidung habe auch deswegen keine Veranlassung bestanden, weil das Verfahren seit dem Urteil im ersten Rechtsgang "in einer der Komplexität des Verfahrens angemessenen Weise gefördert" worden sei, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 Rn. 21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 28.06.2005 - 4 StR 119/05

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatliche Verfahrenverzögerung;

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    b) Auch die Hilfserwägung der Strafkammer, für eine weitere Kompensationsentscheidung habe auch deswegen keine Veranlassung bestanden, weil das Verfahren seit dem Urteil im ersten Rechtsgang "in einer der Komplexität des Verfahrens angemessenen Weise gefördert" worden sei, begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken, weil sich bereits aus den Urteilsgründen ausreichende Anhaltspunkte ergeben, die zur Prüfung einer Kompensation drängen mussten (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2021 - 4 StR 30/21 Rn. 21; Beschluss vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19 Rn. 24; Urteil vom 28. Juni 2005 - 4 StR 119/05, NStZ-RR 2006, 56, 57; Beschluss vom 11. November 2004 - 5 StR 376/03, BGHSt 49, 342).
  • BGH, 10.07.2019 - 2 StR 160/19

    Notwendigkeit der Neufassung eines strafrechtlichen Urteilstenors;

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    Aus Gründen der Klarheit ist es zweckmäßig, in die Urteilsformel auch die bereits rechtskräftigen Bestandteile des Schuldspruchs aufzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 2019 - 2 StR 160/19 Rn. 2).
  • BGH, 22.06.2021 - 4 StR 41/21

    Geltung eines Teils einer Freiheitsstrafe als vollstreckt

    Auszug aus BGH, 15.02.2022 - 4 StR 485/21
    a) Die Kammer hat zwar im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass die Entscheidung des Landgerichts in dem Urteil vom 30. Juni 2017, wonach sechs Monate der Gesamtfreiheitsstrafe aufgrund einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten, von dem Senat im Beschluss vom 8. November 2018 nicht aufgehoben wurde und daher in Rechtskraft erwachsen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 StR 41/21 Rn. 1; Urteil vom 27. August 2009 - 3 StR 250/09, NJW 2009, 3734).
  • BGH, 03.08.2022 - 4 StR 129/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Der Senat fasst auf Grund der Anregung des Generalbundesanwalts den Tenor zur Klarstellung neu unter Aufnahme des bereits rechtskräftigen Schuldspruchs und der ebenso rechtskräftigen Entscheidungen über die Einziehung und die Sperre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2019 - 2 StR 160/19 Rn. 2 und vom 15. Februar 2022 - 4 StR 485/21 Rn. 8).
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